Erstberatung
Maximal 190,00 Euro
Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kosten
Die Gebühren des Rechtsanwaltes bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind damit gesetzlich festgelegt.
Grundlage
Die Vergütung richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser wird durch Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt, sodass die Kosten von Beginn an nachvollziehbar sind.
Im Rahmen einer Erstberatung sieht das Gesetz eine Deckelung der Gebühren vor: Ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers darf maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Bei Arbeitsgerichtsprozessen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten bieten wir eine kostenlose Erstberatung.
Jeder Schritt wird mit Ihnen abgesprochen – auch die Kosten. Häufig reicht bereits ein Erstberatungsgespräch, um die weiteren Möglichkeiten zu klären.
Kanzleistandorte in NRW
Fachanwaltstitel: Arbeitsrecht & Familienrecht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Gesetzliche Obergrenze der Erstberatung
Möglichkeiten
Erstberatung
Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind versicherbar. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlen Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren.
Prozesskostenhilfe
Es besteht die Möglichkeit, Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Anträge werden über den Rechtsanwalt gestellt.
Honorarvereinbarung
In verschiedenen Fällen treffen Mandanten und Rechtsanwälte Honorarvereinbarungen. Diese sind möglich, solange ein Gerichtsverfahren nicht anhängig ist.
Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen vorab, welche Gebühren in Ihrem Fall entstehen.