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Kosten

UnserHonorarbleibtkeinGeheimnis

Die Gebühren des Rechtsanwaltes bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind damit gesetzlich festgelegt.

Grundlage

Gebühren nach dem RVG

Die Vergütung richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser wird durch Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt, sodass die Kosten von Beginn an nachvollziehbar sind.

Im Rahmen einer Erstberatung sieht das Gesetz eine Deckelung der Gebühren vor: Ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers darf maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Bei Arbeitsgerichtsprozessen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten bieten wir eine kostenlose Erstberatung.

Jeder Schritt wird mit Ihnen abgesprochen – auch die Kosten. Häufig reicht bereits ein Erstberatungsgespräch, um die weiteren Möglichkeiten zu klären.

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Kanzleistandorte in NRW

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Fachanwaltstitel: Arbeitsrecht & Familienrecht

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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

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Gesetzliche Obergrenze der Erstberatung

Möglichkeiten

Vier Wege zur Finanzierung

Erstberatung

Maximal 190,00 Euro

Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Rechtsschutzversicherung

Versicherung übernimmt

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind versicherbar. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlen Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren.

Prozesskostenhilfe

Staatliche Unterstützung

Es besteht die Möglichkeit, Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Anträge werden über den Rechtsanwalt gestellt.

Honorarvereinbarung

Individuelle Absprache

In verschiedenen Fällen treffen Mandanten und Rechtsanwälte Honorarvereinbarungen. Diese sind möglich, solange ein Gerichtsverfahren nicht anhängig ist.

Häufige Fragen zu Kosten

Offene Frage zu den Kosten?

Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen vorab, welche Gebühren in Ihrem Fall entstehen.